Menü

Sie sind hier

17. Dezember 2025

Ab 1. Januar 2026: Der Industriestrompreis gilt nicht für alle

Strompreis für 5 Cent – Nur für rund 2.000 Unternehmen.
Bild: © Thaut Images - stock.adobe.com/KI

 

Mit Beginn des kommenden Jahres erhalten Teile der deutschen Industrie ihren Strom günstiger. Das hat die Bundesregierung beschlossen – und auch die EU hat mittlerweile den Plänen soweit zugestimmt. Damit es aus Sicht der Union aber zu keiner Dauersubvention der deutschen Wirtschaft kommt, wurden zahlreiche Bedingungen definiert, die beim Industriestrompreis gelten.

 

Begrenzte Dauer

Die EU hat die Laufzeit klar auf drei Jahre beschränkt. Auch die Höhe des subventionierten Preises wurde festgelegt. Die energieintensive Industrie soll die Kilowattstunde (kWh) Industriestrom ab 1. Januar 2026 für fünf Cent bekommen. Wichtig außerdem: Lediglich 50 Prozent des benötigten Stroms werden mit 5 Cent/kWh berechnet. Mehr hat die EU nicht erlaubt. Dazu kommt, dass die subventionierten Preise – Stand heute – erst im Jahr 2027 ausbezahlt werden sollen.

 

Reinvestition – Projekte für die Dekarbonisierung. Bild: © scharfsinn86 - stock.adobe.com Reinvestition – Projekte für die Dekarbonisierung. Bild: © scharfsinn86 - stock.adobe.com

 

Eingeschränkte Nutzerzahl

Nicht alle Industrieunternehmen kommen in den Genuss des subventionierten Strompreises. Die Regelung gilt für stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Dabei geht es hauptsächlich um Branchen wie etwa die Stahlindustrie, die Papierherstellung oder Teile der Chemieindustrie. In den Genuss der Vergünstigungen kommen in Deutschland geschätzt rund 2.000 Unternehmen. Etwa 87 Prozent der deutschen Industrie profitieren nicht.

 

50 Prozent Investitionspflicht

Dazu kommt die EU-Vorgabe, dass mindestens die Hälfte des durch den Industriestrompreis eingesparten Geldes von den nutznießenden Firmen in konkrete Projekte für die Dekarbonisierung ihres Unternehmens reinvestiert werden müssen.

 

Ausgestaltung noch offen

Wie genau der Industriestrompreis praktisch umgesetzt werden soll, wer genau ihn erhält und wie er abgerechnet wird, darüber besteht noch keine Klarheit. Sowohl das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) als auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisieren die fehlenden Vorgaben zur exakten nationalen Ausgestaltung.

 

Für weitergehende Informationen:

Jürgen Reich
Leitung Key Account Management
T 02921.392-230 
J.Reich@stadtwerke-soest.de